gerne möchten wir versuchen, die jährliche Fahrt zur Jagd und Hund mit anschließendem gemeinsamen Grünkohl-Essen wieder ins Leben zu rufen.
Wir planen am Mittwoch den 28.01.2026 um 9:00 Uhr mit dem Bus nach Dortmund zur Messe zu fahren. Dort kann dann der Tag nach eigenem Gusto verbracht werden, bis es schließlich um 17:00 Uhr mit dem Bus wieder gen Heimat geht.
Gegen 18:00 Uhr gibt es in der Bauernstube Grafenwald für alle Mitgereisten ein gemütliches Beisammensein mit Grünkohl und Mettwurst.
Fahrt zur Messe Jagd und Hund
–
am: 28.01.2026
Abfahrt: 09:00 Uhr
Rückfahrt 17:00 Uhr
Abendessen: ca. 18:00 Uhr
Unkostenbeitrag:
25,00 € – Mitglieder des Hegering Alt-Bottrop e.V. (inkl. Eintritt)
90,00 € – Interessierte ohne Mitgliedschaft (inkl. Eintritt)
Aufgrund der hohen Kosten dieser Fahrt welche sich aus der Miete für den Bus, den Eintrittskarten sowie dem Essen ergeben, benötigen wir eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
Bitte melden Sie sich bis zum 15.10.2025 mit dem beigefügten Formular an und senden dieses via E-Mail an alt-bottrop@kjs-bottrop.de oder an die Geschäftsstelle des Hegering Alt-Bottrop, Am Ringofen 32 in 46238 Bottrop.
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme und eine schöne gemeinsame Fahrt zur Jagd und Hund.
Liebe Mitglieder, während der Jahreshauptversammlung des Hegering Alt-Bottrop e.V. am 26.06.2025 wurde unter anderem über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Von 37 Anwesenden waren 30 Personen stimmberechtigte Mitglieder. Nach einem Antrag aus der Versammlung, welcher mit
21 JA-Stimmen
1 NEIN Stimme
8 Enthaltungen
seinen Zuspruch gefunden hat, wurden die in Antrag 1 und Antrag 2 zur Abstimmung gestellten Beitragserhöhungen von insgesamt 9,50 €
(3,50 € Erhöhung des Hegeringbeitrags und 6,00 € Einführung einer Brauchtumspauschale)
zusammengefasst und eine Gesamterhöhung dieser Positionen auf 20,00 € im Jahr
(Erhöhung auf 14,- Euro Hegeringbeitrag und 6,00 € als Brauchtumspauschale)
beschlossen.
Somit beläuft sich der jährliche Hegeringbeitrag zuzüglich der bereits vorhanden gewesenen Schießstandpauschale in Höhe von 6,00 € nunmehr auf 26,00€ jährlich.
Die jährliche Schießstandpauschale war kein Bestandteil der gestellten Anträge und bleibt unverändert bestehen.
Des Weiteren wurde in der Versammlung darüber abgestimmt, die Beitragserhöhung schon rückwirkend für das Jagdjahr 2025 umsetzen zu dürfen.
Dies wurde mit:
23 JA Stimmen
1 NEIN Stimme
6 Enthaltungen
befürwortet.
Der aktuelle Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Der Hegering Alt-Bottrop verfügt über drei verschiedene Beitragsstufen:
Erstmitglieder Diese sind im Hegering Alt-Bottrop und der KJS Bottrop als Erstmitglieder gemeldet. Das heißt, dass der Hegering auch die Gebühren für den DJV und LJV sowie die Jagdabgabe erheben und weiterleiten muss. Erstmitglieder haben die Möglichkeit an sämtlichen Veranstaltungen der KJS Bottrop sowie des Hegering Alt-Bottrop teilzunehmen und von etwaigen Vergünstigungen zu profitieren.
Zweitmitglieder Zweitmitglieder sind bereits Mitglied in einer anderen Kreisjägerschaft. Dort werden die Beiträge für DJV und LJV sowie die Jagdabgabe einbehalten. In der KJS Bottrop und dem Hegering Alt-Bottrop sind nur die jeweiligen Vereinsbeiträge zu zahlen. Zweitmitglieder haben die Möglichkeit an sämtlichen Veranstaltungen der KJS Bottrop sowie des Hegerings Alt-Bottrop teilzunehmen und von etwaigen Vergünstigungen zu profitieren.
Passive Mitglieder Passive Mitglieder zahlen ausschließlich den jährlichen Hegeringbeitrag und sind weder im Deutschen Jagdverband, noch im Landesjagdverband gemeldet und werden auch nicht bei der Kreisjägerschaft Bottrop geführt. Passiv-Mitglieder können an allen Veranstaltungen des Hegering Alt-Bottrop teilnehmen.
ACHTUNG: Teilnahme an Schießveranstaltungen der Kreisjägerschaft Bottrop e.V. und des Hegering Alt-Bottrop e.V. ist nur mit gültigem Jagdschein oder gültiger Sportschützen-Legitimation möglich.
Wenn im Frühjahr die Wiesen zur Mahd vorbereitet werden, beginnt für viele Wildtiere die gefährlichste Zeit des Jahres. Rehkitze, Junghasen und bodenbrütende Vögel bringen ihren Nachwuchs oft in scheinbar sicheren Wiesen zur Welt – genau dort, wo kurze Zeit später Mähmaschinen eingesetzt werden. In dieser sensiblen Phase kommt unser Kitzrettungsteam zum Einsatz.
Wir sind ein Team engagierter Jägerinnen und Jäger der Kreisjägerschaft Bottrop, das sich dem Schutz von Wildtieren während der Mähsaison verschrieben hat. In den frühen Morgenstunden – noch vor Beginn der Mahd – fliegen wir die betroffenen Flächen mit Drohnen und Wärmebildtechnik ab, um Rehkitze, Junghasen und Gelege rechtzeitig aufzuspüren und zu retten. Unsere Einsätze erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern und Landwirten.
Unser Einsatzgebiet umfasst ausschließlich das Bottroper Stadtgebiet, also Alt-Bottrop und Kirchhellen. Hier sind wir als Team aktiv und stimmen unsere Einsätze frühzeitig mit den zuständigen Jagdpächtern und Landwirten ab.
Die Kitzrettung ist nicht nur ein aktiver Beitrag zum Tierschutz, sie ist auch gesetzlich im Tierschutzgesetz verankert – das Leid und der Tod von Wildtieren sollen soweit möglich verhindert werden. Gleichzeitig schützen wir damit auch das Vieh der Landwirte: Ein übersehenes, verendetes Kitz kann beim Mähen ins Futter geraten und dort z.B. Botulismus auslösen, eine lebensgefährliche Vergiftung, besonders bei Milchvieh oder Pferden.
Unsere Arbeit wird rein ehrenamtlich geleistet und erfordert neben Zeit und Engagement auch technisches Equipment und gute Koordination, aber der Einsatz lohnt sich, für Tier, Mensch und Natur.
Sie möchten uns unterstützen oder benötigen Hilfe im Raum Bottrop?
Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 14. Juni 2025 in Kirchhundem (Kreis Olpe), bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut, gelten für Jäger in NRW besondere Regeln.
Maßnahmen in der infizierten Zone
In den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein ist die Jagd in der infizierten Zone verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild und die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild. Details finden sich auf den Webseiten der Kreise, z. B. Kreis Olpe.
Außerhalb der infizierten Zone
Jäger sollten Wildschweine weiter bejagen, um die Population zu kontrollieren. Je weiter das Revier von der infizierten Zone entfernt ist, desto intensiver sollte die Jagd sein. Innerhalb der infizierten Zone herrscht strikte Jagdruhe.
Aufmerksamkeit und Meldepflicht
Jäger müssen wachsam sein und auf kranke Tiere oder Kadaver achten, besonders an Suhlen oder Bachläufen. Auffälligkeiten wie fehlende Tiere in Rotten sind sofort dem Veterinäramt zu melden.
Probenahme bei erlegten Wildschweinen
Von jedem erlegten Wildschwein ist neben der Trichinenprobe eine Blutprobe für die ASP-Untersuchung abzugeben. Das Kreisveterinäramt stellt Blutprobenröhrchen bereit, die Kosten übernimmt das Land NRW. Auch bei verwesten Kadavern sollten Proben (z. B. aus Röhrenknochen) genommen werden.
Hygienemaßnahmen
Jäger müssen Hygieneregeln einhalten, um die Verbreitung der ASP zu verhindern.
Hygieneregeln ASP
Fazit
Seien Sie aufmerksam, bejagen Sie Wildschweine gezielt und melden Sie Funde sofort. Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die ASP einzudämmen!
nachdem die letzten beiden Seminare zur Standaufsicht mit der DEVA nicht stattfinden konnten da sich hier 20 Personen hätten melden müssen, starten wir einen neuen Versuch in Kooperation mit der Jagdschule Rhein Ruhr, vertreten durch Christoph Hofmann. Hier beträgt die Mindestteilnehmerzahl 5 Personen.
Beginn ist am Sonntag den 31.08.2025 um 14:00 Uhr im Gebäude der Fahrschule Riesener, geplantes Ende gegen 17:30 Uhr.
Das Seminar wird mit einem kleinen Test und anschließender Ausgabe der Teilnehmerzeugnisse abgeschlossen. Gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 9,99 Euro stellt die Jagdschule eine Ausweiskarte mit Lichtbild aus.
Mitglieder des Hegering Alt-Bottrop e.V. welche sich für zukünftige Schießveranstaltungen als Aufsicht zur Verfügung stellen erhalten zusätzlich die gelbe Karte zur Schießstandaufsicht vom DJV.
Mitglieder des Hegering Alt-Bottrop sowie des Hegering Kirchhellen erhalten bei der Seminarbelegung Vorrang vor Nicht-Mitgliedern.
Hinweis
Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ als Standaufsicht muss:
volljährig
zuverlässig
persönlich geeignet
sachkundig
sein. Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde.
in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen, wurde kürzlich ein verendetes Wildschwein gefunden. Erste Untersuchungen des zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Westfalen in Arnsberg ergaben, dass das Tier positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde. Eine endgültige Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht jedoch noch aus.
Bislang handelt es sich um einen einzelnen Verdachtsfall. Dennoch wurden bereits präventive Maßnahmen eingeleitet, um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu verhindern. Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen arbeiten eng zusammen, um die Situation zu bewältigen. Das Ministerium hat zudem unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe einberufen, um die Maßnahmen zu koordinieren.
Sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden, wird das oberste Ziel sein, die Seuche auf ein möglichst kleines Gebiet zu begrenzen und eine Übertragung auf Hausschweinbestände zu verhindern.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine und Wildschweine betrifft. Für Menschen und andere Tierarten stellt sie keine Gefahr dar. Für Schweine – egal ob Wild- oder Hausschweine – ist eine Infektion jedoch fast immer tödlich.
Symptome können in unterschiedlicher Intensität auftreten und sind für die frühzeitige Erkennung der Seuche von großer Bedeutung:
Hohes Fieber: Ab dem dritten bis vierten Tag nach der Infektion kann die Körpertemperatur der Tiere auf über 41 °C ansteigen.
Appetitlosigkeit: Bereits frühzeitig zeigen infizierte Tiere eine reduzierte Futteraufnahme bis hin zu vollständiger Anorexie.
Abmagerung: Ab dem fünften Tag ist eine zunehmende Gewichtsabnahme erkennbar.
Abgeschlagenheit: Die Tiere wirken müde und zeigen oft eine verringerte Fluchtbereitschaft.
Atemprobleme: Eine erhöhte Atemfrequenz sowie Symptome wie Lungenentzündung oder Bindehautentzündung können auftreten.
Durchfall: Diarrhoe ist ein häufiges Anzeichen der Erkrankung.
Neurologische Symptome: Ab dem achten Tag können unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie), Schläfrigkeit (Somnolenz), Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen oder Desorientiertheit beobachtet werden.
Tödlicher Verlauf: In nahezu 100 % der Fälle führt die Infektion bei Tieren aller Altersgruppen innerhalb von sechs bis zehn Tagen zum Tod.
Was bedeutet das für Sie als Jäger?
Ihre Beobachtungen und Meldungen sind auch essenziell, um Krankheiten wie die ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Daher bitten wir Sie: Bleiben Sie bitte aufmerksam! Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie dies bitte umgehend den örtlichen Behörden oder dem Hegering. Hier sind wichtige Hygieneregeln für den Umgang mit der ASP
Wo: Schulungsraum der Fahrschule Riesener Mercatorstraße 5 in 46244 Bottrop
Teilnehmerzahl: 12 – 15
Kosten: Mitglieder Alt-Bottrop = 60,00 € Mitglieder Kirchhellen = 75,00 € Nicht-Mitglieder = 90,00 €
Lieber Mitglieder,
der Hegering Alt-Bottrop konnte für den 07.09.2025 Revierjagdmeister Guido Schürhoff für einen Fangjagdlehrgang in den Räumlichkeiten der Fahrschule Riesener gewinnen.
Beginn ist am Sonntag um 09:00 Uhr, geplantes Ende gegen 17:30 Uhr. Ein Mittagssnack sowie Kaffee / Tee und Mineralwasser sind im Seminarpreis innbegriffen. Das Seminar beginnt mit einem theoretischen Part um im weiteren Verlauf des Tages zur praktischen Anwendung voranzuschreiten.
Am Ende des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung zum Nachweis der Befähigung zur Jagd mit Lebendfallen. Mitglieder des Hegering Alt-Bottrop sowie des Hegering Kirchhellen erhalten bei der Seminarbelegung Vorrang vor Nicht-Mitgliedern.
Verbindliche Anmeldungen bitten unter Angabe der Hegeringszugehörigkeit via:
TOP 3 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift der letztjährigen JHV, Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4 – Berichte des Vorstands
TOP 5 – Bericht des Bläserchors
TOP 6 – Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands
TOP 7 – Abstimmung zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge
TOP 8 – Verschiedenes
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Die offizielle, satzungskonforme Einladung erfolgt über die Juni-Ausgabe des RWJ.
Liebe Mitglieder,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung stehen einige Abstimmungen bezüglich der jährlichen Mitgliedsbeiträge an. Im Vorfeld möchten wir gerne über die zurzeit herrschende Finanzielle Situation informieren.
Anhand der Aufstellung ist ersichtlich, dass der Hegering aktuell ein jährliches Defizit von mindestens 704,00 Euro zu verzeichnen hat. Wie anhand der Daten der letzten Jahre ersichtlich ist, betragen die jährlichen Defizite im Jahr 2022 -2537,88 Euro und im Jahr 2023 -1013,10Euro .
Aktuell verfügt der Hegering noch über ein Vermögen von ca. 14.000,00 Euro, welches jedoch nach Ansicht des Vorstandes nicht beziehungsweise nicht ausschließlich zur Deckung eines jährlich erneut auftauchenden Defizits Verwendung finden soll.
Unter den aktuellen Voraussetzungen stehen dem Vorstand keine freien Mittel zur Verfügung um gemeinschaftliche Aktivitäten wie die Fahrt zur Jagd und Hund, ein gemeinsames Sommerfest mit Familienangehörigen, vergünstigte Seminarangebote etc. anzubieten.
Des Weiteren ist ersichtlich, dass die musikalische Leitung ein Handgeld für die Organisation und Aufrechterhaltung der musikalischen Qualität des Bläserchors unseres Hegrings erhält. In Übereinstimmung mit unserer Satzung möchten wir hier eine feste jährliche Pauschale einrichten, um den Bläserchor in der Aufrechterhaltung und Pflege des jagdlichen Brauchtums zu unterstützen.
Daher möchten wir, auch unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen Kosten in jeglichen Bereichen, in der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 26.06.2025 über folgende Anträge abstimmen lassen:
Antrag 1:
Abstimmung über eine Erhöhung des jährlichen Hegeringsbeitrags um 3,50 € von ursprünglich 8,50 € auf nunmehr 12,00 €.
Mit dieser moderaten Erhöhung soll es wieder möglich sein gesellige Veranstaltungen stattfinden zu lassen an denen auch Mitglieder teilnehmen können deren Hauptinteresse vielleicht nicht mehr im Bereich der Schießveranstaltungen oder der musikalischen Beteiligung am Bläserchor liegt.
Antrag 2:
Abstimmung über die Einführung einer jährlichen pro Kopf Pauschale in Höhe von 6,00 € zur Brauchtumspflege welche dem Bläserchor des Hegering Alt-Bottrop e.V. und den dazugehörigen Hegeringsmitgliedern für Ausgaben wie z.B. den musikalischen Leiter, das Ausrichten der Hubertusmesse, Anschaffung von benötigtem Material (Notenhefte, Ausrüstung für Jungbläser etc.), Fahrten zu Wettbewerben usw. zur Verfügung gestellt wird.
Neben dem Schießen ist der Bläserchor die zweite große Säule des Hegrings. Daher hat der Vorstand sich beraten und dafür ausgesprochen analog zu der vorhandenen Schießstandpauschale über die Pauschale zur Brauchtumspflege abstimmen zu lassen um ausgeglichene Verhältnisse zu schaffen.
Antrag 3:
Wie Einigen bereits aufgefallen ist wurde der Beitrag für das Jagdjahr 2025 / 2026 von Seiten des Hegerings Alt-Bottrop e.V. noch nicht erhoben.
Um das laufende Jagdjahr nicht wieder mit einem Defizit von knapp 1000,00 € abschließen zu müssen wird beantragt, die in den Anträgen 1 und 2 gegebenenfalls beschlossenen Beitragserhöhungen bereits für das Jagdjahr 2025 / 2026 umzusetzen.
Der neue Jahresbeitrag ab diesem Jahr würde sich bei erfolgreichen Abstimmungen wie folgt zusammensetzen:
LJV / RWJ: 58,00 €
Jagdabgabe: 45,00 €
Beitrag KJS: 7,50 €
Beitrag Hegering: 12,00 €
Schießstandpauschale: 6,00 €
Brauchtumspflege: 6,00 €
Gesamt: 134,50 €
Die auf den Hegering entfallenden Kosten betragen bei diesem Modell jährlich 24,00 €.
Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme an der diesjährigen Jahreshauptversammlung freuen.
Am 18. Mai findet das diesjährige Frühlingsfest im WPZ statt.
Der Tag beginnt um 10:00 Uhr mit einem Waldgottesdienst, bei dem die Jagdhornbläser des Hegerings Alt-Bottrop für die musikalische Begleitung sorgen.
Zusätzlich zum Gottesdienst bietet das Programm zahlreiche Aktivitäten für Kinder, darunter Kinderschminken, Stockbrotbacken am Lagerfeuer und den beliebten Spielebus „Rollmops“.
Das Frühlingsfest im WPZ verspricht einen abwechslungsreichen Tag für alle Besucher.
vom 20.06.2025 bis 21.06.2025 findet in Bonn der diesjährige Bundesjägertag statt. Anlässlich dieses Ereignisses findet am 20.06.2025 voraussichtlich um 18:00 Uhr die dazugehörige Hubertusmesse im Kölner Dom statt.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass dies eine Gelegenheit ist, welche man nicht allzu oft im Leben geboten bekommen dürfte. Daher möchten wir als Hegering unseren Mitgliedern die Chance bieten an einer Fahrt nach Köln zur Hubertusmesse teilzunehmen.
Aufgrund der schlechten Verkehrslage auf den Autobahnen und den damit zusammenhängenden Unwägbarkeiten bei der zeitlichen Planung werden wir gemeinsam mit dem Zug nach Köln fahren. Es ist geplant für die Teilnehmer das „Quer-durchs-Land-Ticket“ der Deutschen Bahn zu besorgen. Hiermit kann in 5er Gruppen von 9:00 Uhr bis 3:00 Uhr am Folgetag mit allen Regionalzügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn und der angegliederten Partner gefahren werden.
Bei einem vollen „Quer-durchs-Land-Ticket“ ist eine pro Kopf Beteiligung von 10,00 € pro Mitglied geplant. Die restlichen Kosten werden durch den Hegering Alt-Bottrop übernommen (Sollte keine 5er Gruppe zustande kommen oder gewollt sein wird der Fahrpreis entsprechend angeglichen).
Nicht-Hegeringsmitglieder aus Ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis können bei einer vollen Gruppe (5 Personen) zum Preis von 17,80 € an der Fahrt teilnehmen. (Sollte keine 5er Gruppe zustande kommen oder gewollt sein wird der Fahrpreis entsprechend angeglichen).
Treffpunt ist um 13:30 Uhr am Hauptbahnhof Bottrop um die Tickets an die Gruppen auszugeben und den Zug um 13:47 Uhr nehmen zu können. Die Heimreise können die einzelnen Gruppen mit Ihren Tickets individuell antreten. Somit gibt es nach der Messe noch die Chance Köln unsicher zu machen.
Die Fahrtkosten sind bitte im Vorfeld an den Hegering Alt-Bottrop zu entrichten.
Verbindliche Anmeldungen sind via alt-bottrop@kjs-bottrop.de oder direkt bei Christian Böhnemann möglich.