Wenn im Frühjahr die Wiesen zur Mahd vorbereitet werden, beginnt für viele Wildtiere die gefährlichste Zeit des Jahres. Rehkitze, Junghasen und bodenbrütende Vögel bringen ihren Nachwuchs oft in scheinbar sicheren Wiesen zur Welt – genau dort, wo kurze Zeit später Mähmaschinen eingesetzt werden. In dieser sensiblen Phase kommt unser Kitzrettungsteam zum Einsatz.
Wir sind ein Team engagierter Jägerinnen und Jäger der Kreisjägerschaft Bottrop, das sich dem Schutz von Wildtieren während der Mähsaison verschrieben hat. In den frühen Morgenstunden – noch vor Beginn der Mahd – fliegen wir die betroffenen Flächen mit Drohnen und Wärmebildtechnik ab, um Rehkitze, Junghasen und Gelege rechtzeitig aufzuspüren und zu retten. Unsere Einsätze erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern und Landwirten.
Unser Einsatzgebiet umfasst ausschließlich das Bottroper Stadtgebiet, also Alt-Bottrop und Kirchhellen. Hier sind wir als Team aktiv und stimmen unsere Einsätze frühzeitig mit den zuständigen Jagdpächtern und Landwirten ab.
Die Kitzrettung ist nicht nur ein aktiver Beitrag zum Tierschutz, sie ist auch gesetzlich im Tierschutzgesetz verankert – das Leid und der Tod von Wildtieren sollen soweit möglich verhindert werden. Gleichzeitig schützen wir damit auch das Vieh der Landwirte: Ein übersehenes, verendetes Kitz kann beim Mähen ins Futter geraten und dort z.B. Botulismus auslösen, eine lebensgefährliche Vergiftung, besonders bei Milchvieh oder Pferden.
Unsere Arbeit wird rein ehrenamtlich geleistet und erfordert neben Zeit und Engagement auch technisches Equipment und gute Koordination, aber der Einsatz lohnt sich, für Tier, Mensch und Natur.
Sie möchten uns unterstützen oder benötigen Hilfe im Raum Bottrop?
Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 14. Juni 2025 in Kirchhundem (Kreis Olpe), bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut, gelten für Jäger in NRW besondere Regeln.
Maßnahmen in der infizierten Zone
In den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein ist die Jagd in der infizierten Zone verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild und die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild. Details finden sich auf den Webseiten der Kreise, z. B. Kreis Olpe.
Außerhalb der infizierten Zone
Jäger sollten Wildschweine weiter bejagen, um die Population zu kontrollieren. Je weiter das Revier von der infizierten Zone entfernt ist, desto intensiver sollte die Jagd sein. Innerhalb der infizierten Zone herrscht strikte Jagdruhe.
Aufmerksamkeit und Meldepflicht
Jäger müssen wachsam sein und auf kranke Tiere oder Kadaver achten, besonders an Suhlen oder Bachläufen. Auffälligkeiten wie fehlende Tiere in Rotten sind sofort dem Veterinäramt zu melden.
Probenahme bei erlegten Wildschweinen
Von jedem erlegten Wildschwein ist neben der Trichinenprobe eine Blutprobe für die ASP-Untersuchung abzugeben. Das Kreisveterinäramt stellt Blutprobenröhrchen bereit, die Kosten übernimmt das Land NRW. Auch bei verwesten Kadavern sollten Proben (z. B. aus Röhrenknochen) genommen werden.
Hygienemaßnahmen
Jäger müssen Hygieneregeln einhalten, um die Verbreitung der ASP zu verhindern.
Hygieneregeln ASP
Fazit
Seien Sie aufmerksam, bejagen Sie Wildschweine gezielt und melden Sie Funde sofort. Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die ASP einzudämmen!
in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen, wurde kürzlich ein verendetes Wildschwein gefunden. Erste Untersuchungen des zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Westfalen in Arnsberg ergaben, dass das Tier positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde. Eine endgültige Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht jedoch noch aus.
Bislang handelt es sich um einen einzelnen Verdachtsfall. Dennoch wurden bereits präventive Maßnahmen eingeleitet, um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu verhindern. Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen arbeiten eng zusammen, um die Situation zu bewältigen. Das Ministerium hat zudem unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe einberufen, um die Maßnahmen zu koordinieren.
Sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden, wird das oberste Ziel sein, die Seuche auf ein möglichst kleines Gebiet zu begrenzen und eine Übertragung auf Hausschweinbestände zu verhindern.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine und Wildschweine betrifft. Für Menschen und andere Tierarten stellt sie keine Gefahr dar. Für Schweine – egal ob Wild- oder Hausschweine – ist eine Infektion jedoch fast immer tödlich.
Symptome können in unterschiedlicher Intensität auftreten und sind für die frühzeitige Erkennung der Seuche von großer Bedeutung:
Hohes Fieber: Ab dem dritten bis vierten Tag nach der Infektion kann die Körpertemperatur der Tiere auf über 41 °C ansteigen.
Appetitlosigkeit: Bereits frühzeitig zeigen infizierte Tiere eine reduzierte Futteraufnahme bis hin zu vollständiger Anorexie.
Abmagerung: Ab dem fünften Tag ist eine zunehmende Gewichtsabnahme erkennbar.
Abgeschlagenheit: Die Tiere wirken müde und zeigen oft eine verringerte Fluchtbereitschaft.
Atemprobleme: Eine erhöhte Atemfrequenz sowie Symptome wie Lungenentzündung oder Bindehautentzündung können auftreten.
Durchfall: Diarrhoe ist ein häufiges Anzeichen der Erkrankung.
Neurologische Symptome: Ab dem achten Tag können unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie), Schläfrigkeit (Somnolenz), Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen oder Desorientiertheit beobachtet werden.
Tödlicher Verlauf: In nahezu 100 % der Fälle führt die Infektion bei Tieren aller Altersgruppen innerhalb von sechs bis zehn Tagen zum Tod.
Was bedeutet das für Sie als Jäger?
Ihre Beobachtungen und Meldungen sind auch essenziell, um Krankheiten wie die ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Daher bitten wir Sie: Bleiben Sie bitte aufmerksam! Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie dies bitte umgehend den örtlichen Behörden oder dem Hegering. Hier sind wichtige Hygieneregeln für den Umgang mit der ASP
TOP 3 – Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Niederschrift der letztjährigen JHV, Genehmigung der Tagesordnung
TOP 4 – Berichte des Vorstands
TOP 5 – Bericht des Bläserchors
TOP 6 – Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstands
TOP 7 – Abstimmung zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge
TOP 8 – Verschiedenes
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Die offizielle, satzungskonforme Einladung erfolgt über die Juni-Ausgabe des RWJ.
Liebe Mitglieder,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung stehen einige Abstimmungen bezüglich der jährlichen Mitgliedsbeiträge an. Im Vorfeld möchten wir gerne über die zurzeit herrschende Finanzielle Situation informieren.
Anhand der Aufstellung ist ersichtlich, dass der Hegering aktuell ein jährliches Defizit von mindestens 704,00 Euro zu verzeichnen hat. Wie anhand der Daten der letzten Jahre ersichtlich ist, betragen die jährlichen Defizite im Jahr 2022 -2537,88 Euro und im Jahr 2023 -1013,10Euro .
Aktuell verfügt der Hegering noch über ein Vermögen von ca. 14.000,00 Euro, welches jedoch nach Ansicht des Vorstandes nicht beziehungsweise nicht ausschließlich zur Deckung eines jährlich erneut auftauchenden Defizits Verwendung finden soll.
Unter den aktuellen Voraussetzungen stehen dem Vorstand keine freien Mittel zur Verfügung um gemeinschaftliche Aktivitäten wie die Fahrt zur Jagd und Hund, ein gemeinsames Sommerfest mit Familienangehörigen, vergünstigte Seminarangebote etc. anzubieten.
Des Weiteren ist ersichtlich, dass die musikalische Leitung ein Handgeld für die Organisation und Aufrechterhaltung der musikalischen Qualität des Bläserchors unseres Hegrings erhält. In Übereinstimmung mit unserer Satzung möchten wir hier eine feste jährliche Pauschale einrichten, um den Bläserchor in der Aufrechterhaltung und Pflege des jagdlichen Brauchtums zu unterstützen.
Daher möchten wir, auch unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen Kosten in jeglichen Bereichen, in der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 26.06.2025 über folgende Anträge abstimmen lassen:
Antrag 1:
Abstimmung über eine Erhöhung des jährlichen Hegeringsbeitrags um 3,50 € von ursprünglich 8,50 € auf nunmehr 12,00 €.
Mit dieser moderaten Erhöhung soll es wieder möglich sein gesellige Veranstaltungen stattfinden zu lassen an denen auch Mitglieder teilnehmen können deren Hauptinteresse vielleicht nicht mehr im Bereich der Schießveranstaltungen oder der musikalischen Beteiligung am Bläserchor liegt.
Antrag 2:
Abstimmung über die Einführung einer jährlichen pro Kopf Pauschale in Höhe von 6,00 € zur Brauchtumspflege welche dem Bläserchor des Hegering Alt-Bottrop e.V. und den dazugehörigen Hegeringsmitgliedern für Ausgaben wie z.B. den musikalischen Leiter, das Ausrichten der Hubertusmesse, Anschaffung von benötigtem Material (Notenhefte, Ausrüstung für Jungbläser etc.), Fahrten zu Wettbewerben usw. zur Verfügung gestellt wird.
Neben dem Schießen ist der Bläserchor die zweite große Säule des Hegrings. Daher hat der Vorstand sich beraten und dafür ausgesprochen analog zu der vorhandenen Schießstandpauschale über die Pauschale zur Brauchtumspflege abstimmen zu lassen um ausgeglichene Verhältnisse zu schaffen.
Antrag 3:
Wie Einigen bereits aufgefallen ist wurde der Beitrag für das Jagdjahr 2025 / 2026 von Seiten des Hegerings Alt-Bottrop e.V. noch nicht erhoben.
Um das laufende Jagdjahr nicht wieder mit einem Defizit von knapp 1000,00 € abschließen zu müssen wird beantragt, die in den Anträgen 1 und 2 gegebenenfalls beschlossenen Beitragserhöhungen bereits für das Jagdjahr 2025 / 2026 umzusetzen.
Der neue Jahresbeitrag ab diesem Jahr würde sich bei erfolgreichen Abstimmungen wie folgt zusammensetzen:
LJV / RWJ: 58,00 €
Jagdabgabe: 45,00 €
Beitrag KJS: 7,50 €
Beitrag Hegering: 12,00 €
Schießstandpauschale: 6,00 €
Brauchtumspflege: 6,00 €
Gesamt: 134,50 €
Die auf den Hegering entfallenden Kosten betragen bei diesem Modell jährlich 24,00 €.
Wir würden uns sehr über eine zahlreiche Teilnahme an der diesjährigen Jahreshauptversammlung freuen.
am 30. Januar 2025 findet in Hannover eine bedeutende Demonstration der Landesjägerschaft Niedersachsen statt. Ziel ist der Protest gegen die geplante Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes, insbesondere die vorgesehene Einschränkung der Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild. Diese Maßnahme gefährdet nicht nur die tierschutzgerechte Jagdausübung, sondern könnte auch weitreichende negative Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die nachhaltige Wildbewirtschaftung haben.
Unter dem Motto „Jetzt geht’s ums Ganze – Jagd sichern, Natur bewahren!“ wollen Jägerinnen und Jäger ein starkes Zeichen setzen. Der Landesjagdverband NRW unterstützt diesen Protest und organisiert gemeinsam mit den Kreisjägerschaften die Anreise nach Hannover.
Wir möchten euch herzlich dazu aufrufen, an dieser Demonstration teilzunehmen und damit unsere gemeinsamen Interessen für die Jagd, den Schutz unserer Werte und die Erhaltung des ländlichen Raums zu vertreten.
Weitere Informationen zur Demo, einschließlich Busverbindungen, Treffpunkten und Teilnahmedetails, sind hier zu finden: Landesjagdverband NRW
Gemeinsam können wir ein wichtiges Zeichen setzen. Seid dabei!
Interessierte Jägerinnen und Jäger bitten wir, sich bei uns per Mail zu melden damit wir die Anreise besser organisieren können.
Gerne möchten wir Sie noch einmal auf das Seminar Notfalltraining Jagd und Forst am 25.01.2025 mit Beginn um 13:30 Uhr hinweisen. Gerne können auch Jäger aus anderen Hegeringen oder Interessierte ohne bisherigen jagdlichen Hintergrund teilnehmen.
Auf diesem Wege bedanken wir uns herzlich bei allen Mitgliedern welche durch Ihren Einsatz dafür gesorgt haben, dass der Hegering Alt-Bottrop in diesem Jahr ein Stück weit enger zusammen gefunden hat.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien schöne Festtage, einen guten und vor allem gesunden Übergang in das Jahr 2025 und stets eine sichere Kugel.
in den vergangenen drei Tagen war unsere Webseite zeitweise nicht erreichbar. Grund dafür waren notwendige Arbeiten zur Behebung von Performanceproblemen und Umzug auf neue Hardware. Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass alle Wartungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen wurden.
Ab sofort wird die Seite deutlich schneller geladen und bietet euch ein verbessertes Nutzungserlebnis. Vielen Dank für euer Verständnis und eure Geduld!
uns wurde von der zuständigen Behörde das beigefügte Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten euch, dieses Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Anschließend kann es entweder per Post (Ernst-Wilczok-Platz 1, 46236 Bottrop) oder als Scan per E-Mail (buergerbuero@bottrop.de) an die Behörde geschickt werden.