Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 14. Juni 2025 in Kirchhundem (Kreis Olpe), bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut, gelten für Jäger in NRW besondere Regeln.
Maßnahmen in der infizierten Zone
In den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein ist die Jagd in der infizierten Zone verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild und die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild. Details finden sich auf den Webseiten der Kreise, z. B. Kreis Olpe.
Außerhalb der infizierten Zone
Jäger sollten Wildschweine weiter bejagen, um die Population zu kontrollieren. Je weiter das Revier von der infizierten Zone entfernt ist, desto intensiver sollte die Jagd sein. Innerhalb der infizierten Zone herrscht strikte Jagdruhe.
Aufmerksamkeit und Meldepflicht
Jäger müssen wachsam sein und auf kranke Tiere oder Kadaver achten, besonders an Suhlen oder Bachläufen. Auffälligkeiten wie fehlende Tiere in Rotten sind sofort dem Veterinäramt zu melden.
Probenahme bei erlegten Wildschweinen
Von jedem erlegten Wildschwein ist neben der Trichinenprobe eine Blutprobe für die ASP-Untersuchung abzugeben. Das Kreisveterinäramt stellt Blutprobenröhrchen bereit, die Kosten übernimmt das Land NRW. Auch bei verwesten Kadavern sollten Proben (z. B. aus Röhrenknochen) genommen werden.
Hygienemaßnahmen
Jäger müssen Hygieneregeln einhalten, um die Verbreitung der ASP zu verhindern.
Hygieneregeln ASP
Fazit
Seien Sie aufmerksam, bejagen Sie Wildschweine gezielt und melden Sie Funde sofort. Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die ASP einzudämmen!
in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen, wurde kürzlich ein verendetes Wildschwein gefunden. Erste Untersuchungen des zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Westfalen in Arnsberg ergaben, dass das Tier positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde. Eine endgültige Bestätigung des Ergebnisses durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, steht jedoch noch aus.
Bislang handelt es sich um einen einzelnen Verdachtsfall. Dennoch wurden bereits präventive Maßnahmen eingeleitet, um eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region zu verhindern. Der Kreis Olpe, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen arbeiten eng zusammen, um die Situation zu bewältigen. Das Ministerium hat zudem unverzüglich eine ASP-Koordinationsgruppe einberufen, um die Maßnahmen zu koordinieren.
Sollte der Verdacht durch das FLI bestätigt werden, wird das oberste Ziel sein, die Seuche auf ein möglichst kleines Gebiet zu begrenzen und eine Übertragung auf Hausschweinbestände zu verhindern.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine und Wildschweine betrifft. Für Menschen und andere Tierarten stellt sie keine Gefahr dar. Für Schweine – egal ob Wild- oder Hausschweine – ist eine Infektion jedoch fast immer tödlich.
Symptome können in unterschiedlicher Intensität auftreten und sind für die frühzeitige Erkennung der Seuche von großer Bedeutung:
Hohes Fieber: Ab dem dritten bis vierten Tag nach der Infektion kann die Körpertemperatur der Tiere auf über 41 °C ansteigen.
Appetitlosigkeit: Bereits frühzeitig zeigen infizierte Tiere eine reduzierte Futteraufnahme bis hin zu vollständiger Anorexie.
Abmagerung: Ab dem fünften Tag ist eine zunehmende Gewichtsabnahme erkennbar.
Abgeschlagenheit: Die Tiere wirken müde und zeigen oft eine verringerte Fluchtbereitschaft.
Atemprobleme: Eine erhöhte Atemfrequenz sowie Symptome wie Lungenentzündung oder Bindehautentzündung können auftreten.
Durchfall: Diarrhoe ist ein häufiges Anzeichen der Erkrankung.
Neurologische Symptome: Ab dem achten Tag können unsicherer, torkelnder Gang (Ataxie), Schläfrigkeit (Somnolenz), Ruderbewegungen, Bewegungsstörungen oder Desorientiertheit beobachtet werden.
Tödlicher Verlauf: In nahezu 100 % der Fälle führt die Infektion bei Tieren aller Altersgruppen innerhalb von sechs bis zehn Tagen zum Tod.
Was bedeutet das für Sie als Jäger?
Ihre Beobachtungen und Meldungen sind auch essenziell, um Krankheiten wie die ASP frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Daher bitten wir Sie: Bleiben Sie bitte aufmerksam! Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie dies bitte umgehend den örtlichen Behörden oder dem Hegering. Hier sind wichtige Hygieneregeln für den Umgang mit der ASP
wir möchten Sie über zwei aktuelle und wichtige Entwicklungen im Bereich der Wildtiergesundheit informieren, die für uns als Jägerinnen und Jäger von großer Bedeutung sind. In unserem neuen Bereich für amtliche Mitteilungen auf der Webseite finden Sie alle relevanten Informationen, die wir Ihnen hiermit zusammengefasst vorstellen.
Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern
Die Blauzungenkrankheit, auch bekannt als Blue tongue disease, ist eine Viruserkrankung, die insbesondere Schafe, Rinder, Ziegen sowie Neuweltkameliden wie Alpakas betrifft. Auch Wildwiederkäuer können von dieser Krankheit betroffen sein. Die Krankheit wird durch das Blue-Tongue-Virus (BTV) verursacht und hauptsächlich durch Gnitzen (Stechinsekten der Gattung Culicoides) übertragen. Aufgrund dieser Übertragungsart tritt die Krankheit vor allem in den warmen und feuchtwarmen Monaten auf.
Zwei Gnitzen auf einem Handrücken
Seit dem ersten Nachweis des BTV-Serotyps 3 in Deutschland im Oktober 2023 hat sich dieser Virus-Subtyp stark verbreitet. Besonders betroffen sind Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die betroffenen Tiere, vor allem Schafe, zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Rötung und Schwellung der Maulschleimhäute sowie Lahmheit. Bei Rindern können die Symptome denen der Maul- und Klauenseuche ähneln, was eine genaue Untersuchung notwendig macht.
Schaf: Unterkiefer, Nasen und Maulbereich entzündet, krustöse Beläge, Speichelfluss
Wir bitten alle Mitglieder, besonders aufmerksam zu sein und verdächtige Fälle umgehend den zuständigen Behörden zu melden (fjw@lanuv.nrw.de).
Myxomatose bei Feldhasen im Raum Wesel
Neben der Blauzungenkrankheit möchten wir auch auf eine besorgniserregende Entwicklung im Raum Wesel hinweisen: Die Myxomatose, eine durch das Myxomavirus (MYXV) verursachte Krankheit, betrifft nun auch Feldhasen (Lepus europaeus). Diese Erkrankung ist bekannt dafür, bei Wildkaninchen schwere Ausbrüche mit hohen Mortalitätsraten zu verursachen, wird jedoch mittlerweile auch bei Feldhasen nachgewiesen.
Kaninchen mit schweren Symptomen an den Augen sowie an Ohren und Nase
Übertragen wird das Virus hauptsächlich durch Stechinsekten wie den Kaninchenfloh und Stechmücken. In Spanien kam es bereits 2018 zu schweren Myxomatose-Ausbrüchen bei Iberischen Feldhasen, die durch eine neue Virusvariante (ha-MYXV) ausgelöst wurden. Im Raum Wesel sind nun ebenfalls erste Fälle von Myxomatose bei Feldhasen festgestellt worden. Wir rufen daher zur erhöhten Wachsamkeit auf.
Bitte melden Sie erkrankte oder verendete Feldhasen unverzüglich den zuständigen Behörden (fjw@lanuv.nrw.de), um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.