ASP Erlass und Informationsschreiben für Jäger – Neueste Entwicklung

Nach dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 14. Juni 2025 in Kirchhundem (Kreis Olpe), bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut, gelten für Jäger in NRW besondere Regeln.

Maßnahmen in der infizierten Zone

In den Kreisen Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein ist die Jagd in der infizierten Zone verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Nachsuche auf verletztes oder krankes Wild und die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild. Details finden sich auf den Webseiten der Kreise, z. B. Kreis Olpe.

Außerhalb der infizierten Zone

Jäger sollten Wildschweine weiter bejagen, um die Population zu kontrollieren. Je weiter das Revier von der infizierten Zone entfernt ist, desto intensiver sollte die Jagd sein. Innerhalb der infizierten Zone herrscht strikte Jagdruhe.

Aufmerksamkeit und Meldepflicht

Jäger müssen wachsam sein und auf kranke Tiere oder Kadaver achten, besonders an Suhlen oder Bachläufen. Auffälligkeiten wie fehlende Tiere in Rotten sind sofort dem Veterinäramt zu melden.

Probenahme bei erlegten Wildschweinen

Von jedem erlegten Wildschwein ist neben der Trichinenprobe eine Blutprobe für die ASP-Untersuchung abzugeben. Das Kreisveterinäramt stellt Blutprobenröhrchen bereit, die Kosten übernimmt das Land NRW. Auch bei verwesten Kadavern sollten Proben (z. B. aus Röhrenknochen) genommen werden.

Hygienemaßnahmen

Jäger müssen Hygieneregeln einhalten, um die Verbreitung der ASP zu verhindern.

Hygieneregeln ASP
Hygieneregeln ASP

Fazit

Seien Sie aufmerksam, bejagen Sie Wildschweine gezielt und melden Sie Funde sofort. Ihre Mithilfe ist entscheidend, um die ASP einzudämmen!

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