Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass die jährliche Sicherheitsabfrage für Jagdscheininhaber nicht mehr wie bisher durch die Untere Jagdbehörden erfolgt sondern in Zukunft durch die Waffenbehörden erfolgen wird. Dies hat zur Folge, dass bis zur Klärung des Arbeitsablaufes zur Jagdscheinverlängerung KEINE Jagdscheine mehr durch die Unteren Jagdbehörden verlängert werden.
Die Untere Jagdbehörde der Stadt Bottrop gibt alle neuen Informationen sofort an uns weiter. Wir halten Sie in diesem Fall auf dem Laufenden.
Unter folgendem Link finden Sie die Übersicht der Änderungen im Waffengesetz, zusammengestellt vom DJV.
Ihr Vorstand